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Sanierungspflichten für Eigentümer von Immobilien

Eigentümer von Immobilien stehen vor der Herausforderung, ihre Objekte nicht nur instand zu halten, sondern auch den stetig wachsenden energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Sanierungspflicht für Immobilieneigentümer ist ein zentrales Thema, das sowohl bei einem Eigentümerwechsel als auch bei umfangreichen Baumaßnahmen relevant wird.

Sanierungspflichten für Eigentümer von Immobilien

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2022 in Kraft ist, wurden die Vorgaben für die energetische Sanierung von Gebäuden konkretisiert. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuellen Sanierungspflichten, die beim Eigentümerwechsel und bei Baumaßnahmen zu beachten sind, beleuchtet die Möglichkeiten einer nachhaltigen Umsetzung sowie die Förderungen, die für die Erfüllung der Sanierungspflichten in Anspruch genommen werden können.

Sanierungspflicht bei Altbauten im Falle eines Eigentümerwechsels

Beim Kauf oder Erbe einer Immobilie tritt der neue Eigentümer in die Sanierungspflicht ein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bestimmte energetische Standards erfüllt werden müssen. Dazu gehört unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches, um den Wärmeschutz zu gewährleisten. Ebenfalls verpflichtend ist die Dämmung wasserführender Rohre im Heizungskeller. Bei einem Eigentümerwechsel müssen zudem alte Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden, sofern sie nicht unter bestimmte Ausnahmen fallen. Die Nichterfüllung dieser Sanierungspflichten kann zu Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen. Auf Käufer von unsanierten Altbauten können also zusätzliche Sanierungskosten zukommen, die beim Erwerb einer Immobilie mitbedacht werden sollten.

Sanierungspflicht bei Baumaßnahmen

Unabhängig von einem Eigentümerwechsel sind Immobilieneigentümer verpflichtet, die Vorgaben des GEG zu erfüllen, wenn sie mehr als zehn Prozent eines Bauteils verändern. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei der Sanierung von mehr als zehn Prozent der Fassade auch die Dämmung der Fassade erforderlich wird. Ähnliches gilt für das Dach: Werden mehr als zehn Prozent der Dachfläche erneuert, muss für ausreichenden Wärmeschutz gesorgt werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass bei umfangreichen Baumaßnahmen auch die energetische Qualität der Gebäude insgesamt verbessert wird. Auch beim Heizungstausch gilt seit 2024 eine Sanierungspflicht mit mehrjährigen Übergangsfristen. Werden Heizsysteme in einem Bestandsbau schließlich ausgetauscht, muss auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umgerüstet werden.

Förderungen zur nachhaltigen Umsetzung von Sanierungen gemäß GEG

Für die Erfüllung der Sanierungspflichten stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten Unterstützung in Form von direkten Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Krediten an. Diese Förderungen können für Maßnahmen wie den Heizungstausch, die Dämmung oder die komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus genutzt werden. Zudem ist es möglich, Sanierungsmaßnahmen nachhaltig umzusetzen, indem ökologische Baustoffe verwendet und Kreislaufwirtschaftsprinzipien berücksichtigt werden. Eine gute Beratung ist hierbei unerlässlich, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und von den verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal zu profitieren.

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