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Die Maklerprovision sorgt bei vielen Immobilienverkäufern für Unsicherheit. Wann wird sie fällig? Wer zahlt wie viel? Was passiert, wenn der Verkauf platzt? Als Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bonner Immobilienmarkt begleiten wir diese Fragen täglich. Wir erleben regelmäßig, dass Eigentümer die Provisionsregelung nicht vollständig verstehen. Das führt zu Überraschungen beim Notartermin. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen den kompletten Ablauf. Schritt für Schritt erklären wir, wie die Maklerprovision in der Praxis geregelt wird. Sie erfahren, welche Dokumente wann wichtig sind. Und wir verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten. So vermeiden Sie teure Fehler.
💡 Das Wichtigste auf einen Blick
- ›Die Maklerprovision wird erst nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags fällig, nicht bei Käuferfindung
- ›Seit 2020 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision
- ›Der Maklervertrag muss in Textform vorliegen (§ 655a BGB), sonst besteht kein Provisionsanspruch
- ›Die übliche Provision in Bonn beträgt zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer
- ›Ein Alleinauftrag sichert dem Makler exklusive Vermarktungsrechte und erhöht die Verkaufschancen deutlich
- ›Platzt der Verkauf vor Beurkundung, entsteht in der Regel kein Provisionsanspruch
Der Maklervertrag als Grundlage
Bevor wir mit der Vermarktung beginnen, schließen wir einen schriftlichen Maklervertrag ab. Dieser muss seit 2020 mindestens in Textform vorliegen (§ 655a BGB). Wir verwenden digitale Verträge per E-Mail. Das ist rechtlich ausreichend. Ohne diesen Vertrag haben wir keinen Anspruch auf Provision. Unsere Erfahrung zeigt: Etwa jeder zehnte Eigentümer möchte zunächst nur mündlich beauftragen. Das lehnen wir konsequent ab. Im Maklervertrag regeln wir die Provisionshöhe genau. In Bonn liegt diese typischerweise bei 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Diese Spanne hängt vom Objektwert ab. Bei höherwertigen Immobilien vereinbaren wir oft niedrigere Prozentsätze. Wir legen auch fest, ob ein Alleinauftrag besteht. Dieser gibt uns exklusive Vermarktungsrechte für drei bis sechs Monate. In unserer Praxis führen Alleinaufträge in 80 Prozent der Fälle zu schnelleren Verkäufen. Der Grund: Wir investieren mehr in professionelle Fotos und Vermarktung. Im Vertrag steht außerdem, welche Leistungen wir erbringen. Das umfasst die Erstellung des Exposés, Besichtigungen und Käuferqualifizierung. Wenn Sie einen Maklervertrag unterschreiben, prüfen Sie die Laufzeit genau. Wir empfehlen maximal sechs Monate. Längere Bindungen sind selten sinnvoll.
Unterlagen zusammenstellen und prüfen
Nach Vertragsabschluss sammeln wir alle relevanten Unterlagen. Dieser Schritt dauert in der Praxis zwei bis drei Wochen. Wir benötigen Grundbuchauszug, Baupläne und Energieausweis. Der Energieausweis ist besonders wichtig. Wir müssen ihn bei der ersten Besichtigung vorlegen (§ 16 EnEV). Fehlt er, drohen Bußgelder bis 15.000 Euro. In etwa 40 Prozent unserer Erstgespräche liegt kein aktueller Energieausweis vor. Dann beauftragen wir einen Energieberater. Das kostet zwischen 300 und 600 Euro. Die Wohnflächenberechnung ist der nächste Schritt. Wir messen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Unsere Erfahrung: In jedem dritten Fall weicht die tatsächliche Fläche von den Bauunterlagen ab. Meist sind es fünf bis zehn Quadratmeter Differenz. Das beeinflusst den Verkaufspreis erheblich. Bei 4.000 Euro pro Quadratmeter in Bonn bedeuten zehn Quadratmeter weniger 40.000 Euro Preisunterschied. Wir dokumentieren auch alle Modernisierungen. Neue Fenster, Heizung oder Dämmung steigern den Wert. Für die Immobilie Verkaufen Strategie sind diese Details entscheidend. Wenn Sie diese Unterlagen vollständig haben, verkürzt sich die Vermarktungszeit um durchschnittlich vier Wochen.

Käufersuche und Objektpräsentation
Jetzt beginnt die aktive Vermarktung. Wir erstellen ein professionelles Exposé mit hochwertigen Fotos. Die Aufnahmen machen wir selbst oder beauftragen Fotografen. Gute Bilder sind entscheidend. In unserer Praxis erzeugen Objekte mit professionellen Fotos dreimal mehr Anfragen. Wir schalten das Exposé auf allen relevanten Portalen. Gleichzeitig nutzen wir unsere eigene Datenbank mit vorgemerkten Interessenten. Diese exklusiven Kontakte sind oft Gold wert. Etwa jeder fünfte Verkauf entsteht über unsere interne Kartei. Parallel schalten wir Anzeigen in lokaler Printpresse. Im Bonner Raum funktioniert das noch sehr gut. Besonders bei älteren Käufern. Die Besichtigungen koordinieren wir komplett. Wir führen Einzeltermine durch, keine Massenbesichtigungen. Das schafft eine persönliche Atmosphäre. Vor jedem Termin qualifizieren wir die Interessenten telefonisch. Wir fragen nach Finanzierung und Kaufabsicht. Das spart Zeit. In 60 Prozent der Fälle stellt sich dabei heraus, dass der Interessent nicht passt. Bei den Besichtigungen präsentieren wir nicht nur Räume. Wir erklären die Vorzüge der Lage und Infrastruktur. Unsere Marktkenntnis im Bonner Raum ist dabei entscheidend. Wir kennen Schulen, Verkehrsanbindung und Entwicklungspläne. Wenn Sie als Eigentümer bei Besichtigungen anwesend sind, empfehlen wir zurückhaltende Beobachtung. Lassen Sie uns die Führung übernehmen.
Verhandlung und Kaufpreisfindung
Sobald ein Interessent ernsthaftes Kaufinteresse zeigt, beginnen die Verhandlungen. Wir führen diese Gespräche für Sie. Unsere Erfahrung zeigt: Direkte Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer führen in 70 Prozent der Fälle zu Konflikten. Als neutrale Vermittler erreichen wir bessere Ergebnisse. Der erste Schritt ist die Prüfung der Finanzierung. Wir fordern eine Finanzierungsbestätigung der Bank an. Ohne diese gehen wir nicht weiter. In etwa jedem vierten Fall platzt der Verkauf wegen fehlender Finanzierung. Dann verhandeln wir den Kaufpreis. Die meisten Käufer bieten zunächst fünf bis zehn Prozent unter dem Angebotspreis. Wir argumentieren mit Vergleichsobjekten und dem ermittelten Verkehrswert. Dieser Marktwert basiert auf aktuellen Bonn-Daten. Wir dokumentieren jeden Verhandlungsschritt schriftlich. Das verhindert spätere Missverständnisse. Sobald sich beide Seiten einig sind, erstellen wir ein Verhandlungsprotokoll. Darin steht der vereinbarte Kaufpreis und alle Konditionen. Auch Sonderwünsche wie Einbauküche oder Möbelübernahme notieren wir. Dieses Protokoll ist nicht rechtlich bindend. Es dient als Grundlage für den Notartermin. In unserer Praxis dauert die Verhandlungsphase ein bis zwei Wochen. Wenn Sie als Verkäufer eine Preisuntergrenze haben, teilen Sie uns diese vertraulich mit. So können wir effektiv verhandeln.
Notartermin und Kaufvertragsabschluss
Der Notartermin ist der entscheidende Moment. Hier wird der Kaufvertrag beurkundet. Ein notarieller Kaufvertrag ist bei Immobilien zwingend erforderlich (§ 311b BGB). Wir koordinieren den Termin mit allen Beteiligten. In Bonn arbeiten wir mit mehreren Notaren zusammen. Die Auswahl trifft meist der Käufer. Er trägt auch die Notarkosten. Diese betragen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Vor dem Termin erhalten beide Seiten den Vertragsentwurf. Wir empfehlen dringend, diesen gründlich zu prüfen. Bei Unklarheiten sollten Sie uns oder einen Anwalt fragen. Am Beurkundungstag sind Verkäufer und Käufer anwesend. Wir begleiten Sie zum Termin. Der Notar verliest den kompletten Vertrag. Das dauert meist 30 bis 45 Minuten. Erst nach der Unterschrift beider Parteien entsteht unser Provisionsanspruch (§ 652 BGB). Vorher haben wir rechtlich keinen Anspruch. Diesen Punkt kennen viele Verkäufer nicht. In etwa 30 Prozent unserer Fälle gibt es Verwirrung über den Fälligkeitszeitpunkt. Die Provision wird nicht sofort bezahlt. Wir stellen die Rechnung nach Beurkundung. Die Zahlung erfolgt meist nach Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang. Das regeln wir individuell. Wenn der Käufer vor Beurkundung abspringt, entsteht keine Provisionspflicht. Dann beginnt die Suche von vorn.
Provisionsteilung nach Bestellerprinzip
Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip bei Wohnimmobilien. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision. In den meisten Fällen beauftragen Verkäufer uns. Dann zahlen sie mindestens 50 Prozent. Der Käufer kann die andere Hälfte übernehmen. Das ist aber freiwillig. Wir regeln dies im Vorfeld transparent. Unsere Standardregelung in Bonn: Der Verkäufer zahlt 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Der Käufer ebenfalls 3,57 Prozent. Das ergibt zusammen 7,14 Prozent. Diese Aufteilung entspricht dem Branchenstandard in der Region. In unserer Praxis akzeptieren etwa 90 Prozent der Käufer diese Teilung. Sie sehen den Mehrwert unserer Leistung. Wichtig: Die Käuferprovision darf nicht höher sein als die Verkäuferprovision. Das verbietet das Gesetz. Wenn der Verkäufer nur 3 Prozent zahlt, darf der Käufer maximal 3 Prozent zahlen. Wir dokumentieren die Provisionsteilung schriftlich. Beide Parteien unterschreiben separate Maklerverträge. Der Käufer unterschreibt erst nach konkretem Kaufinteresse. Nicht schon bei der ersten Besichtigung. Diese Reihenfolge ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie als Verkäufer die komplette Provision übernehmen möchten, ist das möglich. Dann verzichten wir auf eine Käuferprovision. Das macht die Immobilie für Käufer attraktiver. Mehr Informationen bei uns, Ihrem Immobilienmakler Bonn.
Fazit
Die Regelung der Maklerprovision folgt klaren Schritten. Vom schriftlichen Vertrag über die Vermarktung bis zur Beurkundung. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Unsere langjährige Marktkenntnis im Bonner Raum hilft dabei enorm. Sie vermeiden teure Fehler und Zeitverlust. Die wichtigste Erkenntnis: Die Provision wird erst nach notarieller Beurkundung fällig. Nicht bei Käuferfindung. Das schützt Sie als Verkäufer. Wenn Sie Ihre Immobilie in Bonn verkaufen möchten, sprechen Sie uns an. Wir erstellen eine transparente Provisionsvereinbarung. Und wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch.
