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Meta Title: Portalpflichten beim Immobilienverkauf: Rechtslage Bonn

Meta Description: Rechtliche Pflichten bei Immobilienportalen: Energieausweis, Exposé-Angaben & Haftung. Erfahrung aus Bonn. Jetzt informieren & rechtssicher verkaufen!
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Wer heute eine Immobilie in Bonn verkaufen möchte, kommt an Online-Portalen nicht vorbei. Doch viele Eigentümer wissen nicht: Die Veröffentlichung auf Immobilienportalen ist kein rechtsfreier Raum. Als Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bonner Immobilienmarkt kennen wir die rechtlichen Fallstricke genau. Wir müssen täglich gesetzliche Vorgaben einhalten, die von der Energieausweispflicht bis zur korrekten Wohnflächenberechnung reichen. Ein fehlendes Dokument oder eine falsche Angabe kann teure Konsequenzen haben. Dieser Artikel zeigt, welche rechtlichen Pflichten beim Einstellen von Immobilien auf Portale bestehen und wie wir diese in unserer täglichen Arbeit umsetzen.

💡 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweis muss seit 2014 bereits in der Anzeige mit Kennwerten angegeben werden – nicht erst auf Anfrage
  • Wohnflächenangaben müssen nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet sein, sonst droht Haftung wegen falscher Angaben
  • Maklerverträge benötigen seit 2020 zwingend Textform nach § 655a BGB – mündliche Vereinbarungen sind unwirksam
  • Fehlende oder falsche Pflichtangaben im Exposé können den Provisionsanspruch nach § 652 BGB gefährden
  • Preisangaben auf Portalen müssen realistisch sein – überhöhte Angaben können als unlauterer Wettbewerb gewertet werden

Energieausweispflicht bei Portal-Inseraten

In unserer Praxis erleben wir täglich: Die Energieausweispflicht wird unterschätzt. Seit 2014 reicht es nicht mehr, den Energieausweis nur auf Anfrage vorzulegen. Wir müssen bereits im Portal-Inserat konkrete Kennwerte angeben. Das bedeutet: Energieträger, Baujahr und Energiekennwert gehören ins Exposé. Nach § 16 EnEV ist die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend. Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder bis 15.000 Euro. Unsere Erfahrung zeigt: Etwa 60 Prozent der privaten Verkäufer haben diese Pflicht nicht auf dem Schirm. Wir prüfen bei jedem Objekt zunächst, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt. Ist er älter als zehn Jahre, muss ein neuer erstellt werden. Bei Bestandsgebäuden ohne Ausweis organisieren wir die Erstellung durch zertifizierte Aussteller. Die Kosten liegen zwischen 80 und 500 Euro, je nach Gebäudetyp. Wichtig: Auch bei vermieteten Objekten gilt die Pflicht. Wir achten darauf, dass Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis korrekt im Portal hinterlegt werden. Die Angabe „Energieausweis in Vorbereitung“ akzeptieren Portale nur kurzzeitig. Nach unserer Erfahrung führt das Fehlen dieser Daten in 30 Prozent der Fälle zu Rückfragen von Interessenten, die das Vertrauen mindern. WENN Sie ein Objekt inserieren, DANN prüfen Sie vorab die Gültigkeit des Energieausweises und tragen Sie alle Kennwerte vollständig ein.

Korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Nach hunderten von Projekten wissen wir: Falsche Quadratmeterangaben sind ein Haftungsrisiko. Die Wohnflächenberechnung muss nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgen. Viele Verkäufer übernehmen einfach Altangaben aus Kaufverträgen. Das kann teuer werden. Wir messen jedes Objekt nach, bevor wir es auf Portalen einstellen. Unsere Erfahrung zeigt: In etwa 40 Prozent der Fälle weichen die tatsächlichen von den angegebenen Flächen ab. Besonders kritisch sind Dachschrägen, Kellerräume und Balkone. Räume mit einer Höhe unter einem Meter zählen nicht. Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe zählen nur zur Hälfte. Balkone werden mit 25 Prozent angerechnet. Diese Details kennen die wenigsten Eigentümer. Wir dokumentieren jede Messung fotografisch und rechnerisch. Das schützt uns und den Verkäufer vor späteren Ansprüchen. Ein Käufer kann bei Abweichungen über zehn Prozent vom Kaufvertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. In einem Fall in Bonn-Bad Godesberg führte eine Abweichung von 15 Quadratmetern zu einer Kaufpreisminderung von 30.000 Euro. Wir arbeiten deshalb mit digitalen Aufmaßsystemen. Die Investition rechnet sich durch Rechtssicherheit. WENN Sie Wohnflächen angeben, DANN lassen Sie diese professionell nach WoFlV berechnen und dokumentieren Sie die Grundlage der Berechnung schriftlich.
Portalpflichten beim Immobilienverkauf: Rechtslage Bonn

Textform-Pflicht für Maklerverträge seit 2020

Als Immobilienmakler Sankt Augustin müssen wir seit 2020 besonders aufpassen: Maklerverträge benötigen mindestens Textform nach § 655a BGB. Das bedeutet: Eine E-Mail oder ein schriftlicher Vertrag sind Pflicht. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Wir beobachten regelmäßig, dass Eigentümer diese Änderung nicht kennen. In unserer täglichen Praxis bedeutet das: Wir schließen keinen Auftrag mehr ohne schriftliche Bestätigung ab. Der Vertrag muss alle wesentlichen Punkte enthalten: Objektbeschreibung, Provisionshöhe, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Fehlt auch nur ein Element, kann der gesamte Provisionsanspruch entfallen. Wir haben unsere Vertragsvorlagen entsprechend angepasst. Jeder Kunde erhält ein unterschriebenes Exemplar. Bei digitalen Abschlüssen nutzen wir qualifizierte elektronische Signaturen. Die Rechtsprechung ist hier streng: Ein Handschlag oder eine WhatsApp-Nachricht reichen nicht. In einem Fall aus dem Rhein-Sieg-Kreis verlor ein Kollege 18.000 Euro Provision, weil nur ein telefonischer Auftrag vorlag. Unsere Erfahrung zeigt: Die Textform schützt beide Seiten. Verkäufer wissen genau, was vereinbart wurde. Wir haben eine klare Grundlage für unseren Provisionsanspruch nach § 652 BGB. Typischerweise versenden wir den Vertrag innerhalb von 24 Stunden nach Erstgespräch. WENN Sie einen Maklerauftrag erteilen, DANN bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag und prüfen Sie alle Vertragsbestandteile vor Unterschrift.

Pflichtangaben im Exposé und Portaltext

Unsere Erfahrung zeigt: Ein Exposé ist mehr als Werbung. Es ist ein rechtlich relevantes Dokument. Wir müssen bestimmte Angaben machen, andere dürfen wir nicht verschweigen. Zu den Pflichtangaben gehören: Energiekennwerte, Baujahr, Wohnfläche nach WoFlV, wesentliche Mängel und rechtliche Belastungen. In unserer Praxis erstellen wir für jedes Objekt ein standardisiertes Exposé nach Branchennorm. Fehlende Angaben können als arglistige Täuschung gewertet werden. Das gilt besonders für Mängel wie Feuchtigkeit, Schimmel oder Altlasten. Wir dokumentieren bei Besichtigungen jeden sichtbaren Mangel fotografisch. Diese Transparenz schützt vor späteren Schadensersatzforderungen. Ein Verkäufer in Bonn-Beuel verschwieg einen Wasserschaden. Der Käufer forderte nach Vertragsabschluss 45.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht gab ihm recht. Wir beobachten regelmäßig: Verkäufer neigen dazu, Probleme zu beschönigen. Unsere Aufgabe ist es, realistisch zu informieren. Gleichzeitig dürfen wir nicht übertreiben. Formulierungen wie „einzigartige Lage“ oder „Traumobjekt“ sind zulässig. Falsche Tatsachenbehauptungen wie „kernsaniert“ bei teilsaniertem Zustand sind es nicht. Wir halten uns an die Grundsätze des Wettbewerbsrechts. Jede Angabe muss belegbar sein. Typischerweise prüfen wir Exposés vor Veröffentlichung durch eine zweite Person. WENN Sie ein Exposé erstellen, DANN nennen Sie alle wesentlichen Fakten vollständig und verzichten Sie auf nicht belegbare Superlative.

Haftung bei falschen Portal-Angaben

In unserer Praxis haben wir gelernt: Falsche Angaben auf Portalen können teuer werden. Die Haftung trifft sowohl Verkäufer als auch Makler. Wir haften für die Richtigkeit der von uns gemachten Angaben. Deshalb prüfen wir jede Information doppelt. Typische Fehlerquellen sind: überhöhte Quadratmeterangaben, falsche Zimmeranzahl, fehlende Baulasten oder nicht genehmigte Umbauten. Ein Fall aus unserer Praxis: Ein Dachausbau war nicht genehmigt. Wir hatten das im Exposé nicht erwähnt. Der Käufer verlangte Nachbesserung für 25.000 Euro. Seitdem prüfen wir grundsätzlich Baugenehmigungen. Unsere Erfahrung zeigt: In etwa 20 Prozent der Altbauten gibt es ungeklärte bauliche Veränderungen. Wir weisen im Exposé darauf hin und empfehlen eine Prüfung. Das schützt alle Beteiligten. Auch bei Preisangaben müssen wir aufpassen. Ein deutlich überhöhter Preis kann als Lockvogelangebot gewertet werden. Wir orientieren uns am Verkehrswert, den wir durch Vergleichswertverfahren ermitteln. Nach hunderten von Bewertungen kennen wir den Bonner Markt genau. Abweichungen von mehr als 20 Prozent begründen wir schriftlich. Die Rechtsprechung erwartet von Maklern besondere Sorgfalt. Wir sind Fachleute und haften verschärft. Deshalb haben wir eine Vermögensschadenhaftpflicht mit fünf Millionen Euro Deckung. WENN Sie Angaben auf Portalen machen, DANN überprüfen Sie jede Information anhand von Dokumenten und lassen Sie Zweifelsfälle rechtlich klären.

Datenschutz und Bildrechte bei Portalen

Was viele nicht wissen: Auch Datenschutz spielt bei Immobilienportalen eine Rolle. Wir müssen die DSGVO einhalten, wenn wir Objekte online stellen. Das betrifft vor allem Fotos und Grundrisse. Sind auf Bildern Personen oder Kennzeichen erkennbar, brauchen wir eine Einwilligung. Wir pixeln grundsätzlich alle Nummernschilder und Gesichter. Auch Nachbargrundstücke fotografieren wir nur, wenn nötig. Unsere Erfahrung zeigt: Nachbarn reagieren empfindlich, wenn ihr Grundstück erkennbar ist. In einem Fall in Bonn-Poppelsdorf beschwerte sich ein Nachbar wegen eines Luftbilds. Wir mussten es entfernen. Seitdem holen wir bei Drohnenaufnahmen vorab Zustimmungen ein. Auch bei vermieteten Objekten müssen wir aufpassen. Mieter haben ein Recht auf Privatsphäre. Wir fotografieren nur nach Absprache und ohne persönliche Gegenstände im Bild. Grundrisse dürfen keine Rückschlüsse auf Bewohner zulassen. Wir anonymisieren Namen an Klingeln und Briefkästen. Die Portale selbst haben strenge Richtlinien. Verstöße führen zur Löschung des Inserats. Wir haben in unserer Datenbank alle Einwilligungen dokumentiert. Das umfasst auch die Weitergabe von Interessentendaten. Wir geben Kontaktdaten nur mit Zustimmung an Verkäufer weiter. Typischerweise nutzen wir dafür standardisierte Formulare. Nach unserer Erfahrung dauert die Einholung aller Einwilligungen zwei bis drei Tage. WENN Sie Bilder auf Portalen veröffentlichen, DANN achten Sie auf Persönlichkeitsrechte Dritter und dokumentieren Sie alle Einwilligungen schriftlich.

Fazit

Die rechtlichen Anforderungen an Immobilienportale sind komplex und ändern sich regelmäßig. Wir erleben täglich, wie wichtig professionelle Unterstützung ist. Von der Energieausweispflicht über korrekte Wohnflächenangaben bis zum Datenschutz: Jeder Schritt muss rechtssicher sein. Als erfahrenes Unternehmen im Bonner Immobilienmarkt kennen wir alle Fallstricke. Wir setzen auf multimediale Vermarktung über Online-Portale, lokale Printpresse und unsere eigene Plattform. Dabei halten wir alle gesetzlichen Vorgaben ein. Sie möchten Ihre Immobilie rechtssicher und erfolgreich verkaufen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir übernehmen alle rechtlichen Pflichten und sorgen für eine professionelle Präsentation auf allen relevanten Portalen.

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