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Die Auswahl der richtigen Zielgruppe entscheidet maßgeblich über den Verkaufserfolg einer Immobilie. Als Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bonner Immobilienmarkt wissen wir: Die Zielgruppenansprache ist nicht nur eine Marketingfrage. Sie unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir erleben täglich, wie Verkäufer ungewollt gegen Vorschriften verstoßen. Das passiert durch unklare Angaben im Exposé. Oder durch irreführende Werbeaussagen. Solche Fehler können teure Konsequenzen haben. Sie gefährden den gesamten Verkaufsprozess. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche rechtlichen Pflichten Sie bei der Zielgruppenansprache beachten müssen. Wir erklären, wie Sie gesetzeskonform vorgehen. Und wie Sie gleichzeitig Ihren Verkaufserfolg maximieren.
💡 Das Wichtigste auf einen Blick
- ›Exposé-Angaben müssen für alle Zielgruppen wahrheitsgemäß und vollständig sein – irreführende Informationen verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht
- ›Der Energieausweis muss seit 2020 bereits bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden (§ 16 EnEV) – unabhängig von der Käufergruppe
- ›Maklerverträge müssen seit 2020 in Textform vorliegen (§ 655a BGB) – mündliche Vereinbarungen sind nicht mehr ausreichend
- ›Wohnflächenangaben sollten nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet werden – Abweichungen können zu Nachverhandlungen führen
- ›Bei Immobilienverkäufen ist ein notarieller Kaufvertrag erforderlich (§ 311b BGB) – dies gilt für alle Käufergruppen gleichermaßen
Rechtliche Grundlagen bei der Zielgruppenansprache
Pflichtangaben im Exposé für alle Käufergruppen

