Die novellierte EnEV ist am 01.05.2014 in Kraft getreten. Die Vorlage des Energieausweises für Kauf- und Mietobjekte ist nun schon bei der Besichtigung Pflicht. Wussten Sie, dass
Ihnen als Eigentümer bei einem Fehlverhalten ein Bußgeld droht?
Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter
übergeben werden - zumindest in Kopie.
Bei der Schaltung von Inseraten sind zwingend die gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. die Angabe der energetischen Kennwerte, zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass bei neuen Energieausweisen die Änderungen zum 01.05.2021 enthalten sind:
Nach dem neuen GEG erhalten Energieausweise künftig zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen. Ab dem 1. Mai 2021 müssen zusätzlich die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes angegeben werden.
Bei Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen. Relevant werden die Änderungen im Jahr 2021 für Energieausweise, die 2011 ausgestellt wurden, da diese nur eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und diese im Jahr 2021 erneuert werden müssen.