Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
Ab dem 1. April 2023 ist es verboten, Barzahlungen beim Kauf einer Immobilie zu tätigen. Die Parteien des Geschäfts müssen gegenüber dem Notar nachweisen, dass der Kaufpreis auf unbarer Basis beglichen wurde. Ein Kontoauszug kann zum Beispiel als Nachweis dienen. Sollte kein Nachweis erbracht werden, kann es zu Verzögerungen bei der Umschreibung des Eigentums kommen.
Quelle: GwG, §16a
Heizkosten: Fernablesbarkeit der Messgeräte
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt die neue Heizkostenverordnung. Vorhandene, nicht fernablesbare, Messgeräte müssen bis 2026 ausgetauscht oder mit entsprechender Funktion nachgerüstet werden. Auch müssen dann in die Heizkostenabrechnung neue Pflichtangaben aufgenommen werden (z.B. Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch).
Quelle: Heizkostenverordnung
Betriebskosten: Umlagefähigkeit von TV-Anschlüssen
Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes schafft die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung ab. Gemeinschaftliche Sat-Anlagen sind nach der Änderung auch nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis 30.06.2024.
Quelle: Telekommunikationsgesetz (TKG)
Reform des Mietspiegelrechts
Am 1. Juli 2022 tritt die Reform des Mietspiegelrechts in Kraft, es werden einheitliche Vorgaben zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt. Die Daten werden regelmäßig innerhalb einer Umfrage erhoben. Für Mieter und Vermieter ist die Teilnahme verpflichtend.
Quelle: Mietspiegelverordnung ( MsV)