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ENERGIEAUSWEIS - ENEV 2014

Der Energieausweis ist seit 2009 Pflicht für Immobilien und zwar dann, wenn man eine Immobilie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verkaufen oder neu vermieten möchte. Ein Energieausweis ist somit für Verkäufer und Neu-Vermieter Pflicht.Wussten Sie, dass Ihnen als Eigentümer bei einem Fehlverhalten ein Bußgeld droht? 

Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter
übergeben werden - zumindest in Kopie.

Bei der Schaltung von Inseraten sind zwingend die gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. die Angabe der energetischen Kennwerte, zu beachten. 

Man unterscheidet zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bei Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen. Schnell und kostengünstig können Sie beide Ausweisarten direkt über unsere Website unter www.immobilien-schwarz-bonn.de/energieausweis selbst erstellen.

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